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   LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10   

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LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10 (https://dejure.org/2012,14104)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2012 - 4a O 237/10 (https://dejure.org/2012,14104)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2012 - 4a O 237/10 (https://dejure.org/2012,14104)
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  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 184/10

    Patent betreffend einer lichtemittierenden Vorrichtung und Anzeigevorrichtung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Die deutsche Übersetzung ist zwischen der Klägerin und der D Corporation im Verfahren 4a O 184/10 streitig und lautet in der Fassung der D Corporation, in der die von der Klägerin vorgetragenen Abweichungen in kursiv eingefügt sind, wie folgt:.

    Wegen der Einzelheiten der Patentlizenzvereinbarung und der Zusicherungserklärung wird auf die Anlagen WKS 4 und 5, in deutscher Übersetzung die Anlagen WKS 4a und 5a im Verfahren 4a O 184/10 Bezug genommen.

    Wegen des Wortlauts des japanischen Patents 3, 503,XXX wird auf die Anlage WKS 6, in englischer Übersetzung als Anlage WKS 6a und in deutscher Übersetzung als Anlage WKS 6b, im Verfahren 4a O 184/10 Bezug genommen.

    das Verfahren gemäß § 148 ZPO auszusetzen, bis über die Zulässigkeit der Klage in dem parallelen Verletzungsverfahren der Klägerin gegen die Streitverkündete D Corporation (Az. 4a O 184/10) entschieden worden ist.

    Die D Corporation könne sich im Parallelverfahren 4a O 184/10 auf die Anwendbarkeit der Zusicherungserklärung berufen, so dass die von ihr gelieferten angegriffenen Ausführungsformen von sämtlichen Angriffen freigestellt seien.

    Stattdessen geht aus dem in der Zusicherungserklärung erwähnten und in der mündlichen Verhandlung im Verfahren 4a O 184/10 vorgelegten "Memorandum of Understanding" zwischen der G AG und der Klägerin hervor, dass die Zusicherungserklärung der Klägerin die Gegenleistung für das Einverständnis der G AG darstellte, die Klägerin mit Informationen hinsichtlich eines Fragenkatalogs in einem gerichtlichen Verfahrens zwischen der Klägerin und einem Herrn Nakamura zu versorgen.

    Eine solche setzt voraus, dass die Entscheidung im vorliegenden Verfahren abhängig ist von der Entscheidung eines anderen Rechtsstreits, hier des Verfahrens 4a O 184/10.

    Gegenstand des Rechtsstreits 4a O 184/10 sind nicht die Zusicherungserklärung und ihre Wirkungen, sondern das durch die vermeintliche Patentverletzung begründete Rechtsverhältnis, das in den geltend gemachten Ansprüchen seinen Ausdruck findet.

  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Solche Unternehmen handeln jedenfalls dann ohne die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt, wenn sie ein Erzeugnis in den Verkehr bringen, ohne begründetermaßen annehmen zu dürfen, dass die notwendige Prüfung auf die Verletzung absoluter Rechte Dritter zumindest einmal durchgeführt worden ist (BGH GRUR 2006, 575 - Melanie).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1978 - 2 U 73/77
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Insofern trifft die Beklagten als Importeur eine besondere Prüfungspflicht; sie dürfen sich nicht auf Angaben des ausländischen Herstellers verlassen, insbesondere nicht auf die nur pauschale Erklärung, eine Patentverletzung liege nicht vor (OLG Düsseldorf GRUR 1978, 588).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Beispielsweise besteht keine solche prozessuale Informationsbeschaffungspflicht für einen Spediteur, dessen Auftraggeber nicht unter seiner Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig ist oder anderweitig mit ihm organisatorisch verbunden ist (BGH GRUR 2009, 1142, 1143 - MP3-Player-Import).
  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Denn eine Patentverletzung stellt schon das Anbieten patentverletzender Produkte zugunsten eines Dritten dar (BGH GRUR 2006, 927, 928 - Kunststoffbügel).
  • BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04

    Radschützer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Da die Beklagten in ihrem Internetauftritt LED mit Produktnummern des Herstellers angeboten haben, die mit denen der anderweitig erworbenen und untersuchten angegriffenen Ausführungsformen identisch sind, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch Material und Aufbau dieser Ausführungsformen identisch sind (ähnlich: BGH GRUR 2005, 665 - Radschützer).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Ist eine Sache, in der eine durch das Patent geschützte Erfindung verwirklicht ist, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden, so unterliegen nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum feststehenden Grundsatz das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1959, 232 - Förderrinne; GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 6/70

    Ohne Verwendung neuer Teile vorgenommene Umbaumaßnahmen als ein dem Patentinhaber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Ist eine Sache, in der eine durch das Patent geschützte Erfindung verwirklicht ist, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden, so unterliegen nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum feststehenden Grundsatz das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1959, 232 - Förderrinne; GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 129/57

    Voraussetzung für die lizenzfreie Nutzung von Patenten nach "Erschöpfung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Ist eine Sache, in der eine durch das Patent geschützte Erfindung verwirklicht ist, durch den Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung durch einen anderen in Verkehr gebracht worden, so unterliegen nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum feststehenden Grundsatz das weitere Inverkehrbringen, das Anbieten und der Gebrauch dieser Sache nicht mehr dem Verbietungsrecht aus dem Patent (BGH GRUR 1959, 232 - Förderrinne; GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II; GRUR 1975, 206, 207 - Kunststoffschaumbahn; GRUR 1980, 38, 39 - Fullplastverfahren).
  • LG Mannheim, 04.05.2010 - 2 O 142/08
    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 237/10
    Hingegen hat das Landgericht Mannheim ein Bestreiten mit Nichtwissen seitens eines Computerhändlers für unzulässig angesehen, wenn es um die Verletzung eines (Standard-)Patents durch von ihm vertriebene PC mit aufgespielter oder auf Datenträger beigefügter Software geht, da der Computerhändler in seinen Erkenntnismöglichkeiten gerade nicht wie etwa ein bloßer Spediteur beschränkt ist (LG Mannheim InstGE 12, 136, 141 - zusätzliche Anwendungssoftware).
  • BGH, 10.10.1974 - KZR 1/74

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Lizenzvereinbarungen - Erstreckung des

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